Umwelt. Wasser. Planung.

Leistungen

Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag
Landschaftspflegerischer Begleitplan
Umweltverträglichkeitsprüfung
Stufe 1: Vorprüfung

In dieser Stufe wird geprüft, ob und für welche Arten artenschutzrechtliche Konflikte zu erwarten sind. Nur wenn ein Konfliktpotenzial besteht, erfolgt in Stufe II eine artbezogene Einzelprüfung für die betroffenen Arten.

 

SLT-Ingenieure führt jährlich zahlreiche artenschutzrechtliche Vorprüfungen durch. Dafür werten wir das verfügbare Datenmaterial zum Artenspektrum aus und analysieren – bezogen auf Vorhabenstyp und Standort – alle relevanten Wirkfaktoren des Vorhabens.

Stufe 2: Vertiefende Prüfung

In dieser Stufe wird geprüft, ob erhebliche Beeinträchtigungen relevanter Arten durch geeignete Vermeidungsmaßnahmen, vorgezogene Ausgleichsmaßnahmen (CEF) und ein risikobasiertes Vorgehen vermieden werden können. Ggf. werden dafür gezielte Erhebungen im Gebiet durchgeführt.

Lassen sich artenschutzrechtliche Verbotstatbestände trotz dieser Maßnahmen nicht sicher ausschließen, ist ein Ausnahmeverfahren in Stufe III erforderlich.

Stufe 3: Ausnahmeverfahren

In dieser Stufe wird geprüft, ob die drei Ausnahmevoraussetzungen erfüllt sind:

 

  1. Fehlen zumutbarer Alternativen,
  2. zwingende Gründe des überwiegenden öffentlichen Interesses und
  3. ein mindestens gleichbleibender Erhaltungszustand der betroffenen Arten.
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